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Abstract
Diskurse der Staatsrechtslehre über ihren Gegenstand durchlebten immer wieder Konjunkturen, sind aber spätestens seit dem Siegeszug der dogmatischen Fächer in den 1980er/90er Jahren zu Unrecht eher in das Abseits von Elitendiskursen innerhalb der Fachgemeinschaft geraten. Eine sehr gut informierte, umsichtige und von breiter Belesenheit getragene Untersuchung der Göttinger Politologin Verena Frick zeichnet die Diskursgeschichte der Staatsrechtslehre seit 1979 in ihren Stärken und Schwächen nach, geht aber auch über eine bloße Beschreibung hinaus und trifft inhaltliche Bewertungen. Der vorliegende Besprechungsbeitrag würdigt die bemerkenswerte Schrift, versucht aber auch, auf Einseitigkeiten und blinde Flecken aufmerksam zu machen, die künftige Forschung schließen kann. Fricks Buch ist in jedem Fall ein wertvoller Beitrag zu einem anspruchsvollen interdisziplinären Diskurs zwischen Politikwissenschaft und Staatsrechtslehre.