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Abstract
Kompetenzen werden in einem diskursiven Prozess abgegrenzt. Dieser Vorgang findet traditionell zu wenig Berücksichtigung. Am Beispiel des Mandats der europäischen Zentralbank und seinen unionsvertraglichen Rahmenbedingungen möchte der Beitrag zeigen, warum das klassische Verständnis allzu klarer und rigider Kompetenzgrenzen bei komplizierten Abgrenzungsfragen nicht weiterführt. Dafür werden zunächst drei Unschärfen bei der Abgrenzung der Kompetenzen der EZB ausgemacht, die für andauernde Kontroversen verantwortlich sind. Die Ausfüllung der dadurch entstehenden Spielräume erfolgt durch die Ausübung von Macht. Diese wird maßgeblich vom juristischen Diskurs in Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Praxis angeleitet, kontrolliert und strukturiert. Die rechtliche Verarbeitung dieses Prozesses gewinnt, wenn die jeweiligen Akteure ihre Rolle stärker als bisher reflektieren und die diskursiven Elemente in der Struktur der rechtlichen Kontrollmaßstäbe berücksichtigt werden.