Claus Muchna, Hans Brandenburg, J. Fottner, Jens Gutermuth
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Abstract
Abgabebuch Verzeichnis, in dem die für die Abgabe von mit T oder T+ gekennzeichneten Stoffen nach ChemVerbotsV notwendigen Angaben aufgeführt werden. Abiotisch unbelebt. Absorbieren aufsaugen. ADI Abkürzung für „Acceptable Daily Intake“; zulässige Höchstwerte an Pflanzenschutzmitteln, die ohne Gesundheitsbeeinträchtigung täglich lebenslang aufgenommen werden können; der ADI-Wert liegt somit unter dem NOAEL. Adiabatisch ohne Wärmeaustausch mit der Umgebung, der gesamte Wärmeumsatz bleibt im System. ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Adsorption Anlagerung von Gasen oder gelösten Stoffen an der Oberfläche eines Festkörpers, z. B. Aktivkohle, Kieselgel, Molekularsieb. Aerosole Gas (meist Luft), das feste oder flüssige Schwebstoffe mit einem Partikeldurchmesser kleiner 100 mm enthält. AGS Ausschuss für Gefahrstoffe, berät das BMAS in Fragen zu Gefahrstoffen AGW Arbeitsplatzgrenzwert; nach § 2 Gefahrstoffverordnung die Konzentration eines Stoffes, bei der keine akuten oder chronisch schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen zu befürchten sind, werden in der TRGS 900 veröffentlicht. Akute Toxizität giftige Wirkung eines Stoffes nach Verabreichung entweder als Einzeldosis, in mehreren Dosierungen innerhalb 24 Stunden oral oder dermal bzw. inhalativ als Gas / Dampf oder Aerosol innerhalb 1 Stunde oder 4 Stunden. Allergie Überempfindlichkeitsreaktion gegenüber bestimmten Stoffen als Abwehrreaktion des Immunsystems. 577