Das strafrechtliche Milderungsgebot im Mehrebenensystem des Völker-, Europa- und des nationalen Rechts

G. Dannecker
{"title":"Das strafrechtliche Milderungsgebot im Mehrebenensystem des Völker-, Europa- und des nationalen Rechts","authors":"G. Dannecker","doi":"10.5771/9783845286266-67","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Das strafrechtliche Milderungsgebot hat in den vergangenen Jahren die nationale Rechtsprechung wie auch den EuGH und den EGMR mehrfach beschäftigt. So mussten sich der BGH1 und das BVerfG2 in der jüngsten Vergangenheit mit einer vom deutschen Gesetzgeber nicht intendierten Ahndungslücke im Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz befassen. Auch im Rahmen der Entwicklung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Recht stellten sich infolge weggefallenen Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen neue Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsatz lex mitior.3 Beide Themenkomplexe betreffen sowohl das nationale als auch das unionsrechtliche Milderungsgebot, so dass sich die Frage nach dem Verhältnis des nationalen Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) zum unionsrechtlichen Milderungsgebot des Art. 49 Abs. 1 Satz 3 GRCh, der Verfassungsrang hat,4 stellt. Weiterhin hat die Große Kammer des EGMR das Meistbegünstigungsprinzip in Art. 7 EMRK, der den Grundsatz „nullum crimen sine lege“ garantiert, verortet und als Bestandteil bzw. Ausfluss der Vorhersehbarkeit qualifiziert.5 Das nationale, das unionsrechtliche und das in der EMRK verankerte Milderungsgebot sind in Deutschland geltendes Recht, weichen aber in Rang (Verfassungsrang oder einfachrechtlicher Grundsatz) und Inhalt (Milderungsoder Meistbegünstigungsgrundsatz) voneinander ab. Es handelt sich hierbei um ein anschauliches Beispiel für das Phänomen des integrierten Staates6 in Europa, der sich in immer größeren Anteilen seiner Ak-","PeriodicalId":145439,"journal":{"name":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-07-11","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845286266-67","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

Abstract

Das strafrechtliche Milderungsgebot hat in den vergangenen Jahren die nationale Rechtsprechung wie auch den EuGH und den EGMR mehrfach beschäftigt. So mussten sich der BGH1 und das BVerfG2 in der jüngsten Vergangenheit mit einer vom deutschen Gesetzgeber nicht intendierten Ahndungslücke im Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz befassen. Auch im Rahmen der Entwicklung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Recht stellten sich infolge weggefallenen Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen neue Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsatz lex mitior.3 Beide Themenkomplexe betreffen sowohl das nationale als auch das unionsrechtliche Milderungsgebot, so dass sich die Frage nach dem Verhältnis des nationalen Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) zum unionsrechtlichen Milderungsgebot des Art. 49 Abs. 1 Satz 3 GRCh, der Verfassungsrang hat,4 stellt. Weiterhin hat die Große Kammer des EGMR das Meistbegünstigungsprinzip in Art. 7 EMRK, der den Grundsatz „nullum crimen sine lege“ garantiert, verortet und als Bestandteil bzw. Ausfluss der Vorhersehbarkeit qualifiziert.5 Das nationale, das unionsrechtliche und das in der EMRK verankerte Milderungsgebot sind in Deutschland geltendes Recht, weichen aber in Rang (Verfassungsrang oder einfachrechtlicher Grundsatz) und Inhalt (Milderungsoder Meistbegünstigungsgrundsatz) voneinander ab. Es handelt sich hierbei um ein anschauliches Beispiel für das Phänomen des integrierten Staates6 in Europa, der sich in immer größeren Anteilen seiner Ak-
减轻人民、欧洲和国家法律的诉讼层级
在过去几年中,对刑事诉讼的上诉无数地纠缠着本国司法法院和欧洲法院。比如,BGH1和bf2最近必须处理第一项金融市场深化法(WpHG)中不存在的监管漏洞。与此同时,由于欧盟法律框架里的一个包含了一个为保加利亚人和罗马尼亚人带来两个主题有关的国家都unionsrechtliche Milderungsgebot以至于民族Meistbegünstigungsprinzips的关系(§2 . Abs 3 StGB) unionsrechtlichen Milderungsgebot的方式1 . 49 . Abs句子3 GRCh Verfassungsrang的4 .注意到此外,欧洲人权法院大法官法庭也制定了类似于7欧洲人权法院认可的“零犯罪”标准,并进行了侦测,要求将其作为“可预测性”和“可预测性”的组成部分。5这国家unionsrechtliche EMRK所锚定Milderungsgebot柔软是德国geltendes权利,但在地位(Verfassungsrang或einfachrechtlicher原则)和内容(Milderungsoder Meistbegünstigungsgrundsatz)性别差异.不知不觉地描绘了这样的例子的现象并综合Staates6欧洲越来越大的交换的Ak -
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
求助全文
约1分钟内获得全文 求助全文
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
确定
请完成安全验证×
copy
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
右上角分享
点击右上角分享
0
联系我们:info@booksci.cn Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。 Copyright © 2023 布克学术 All rights reserved.
京ICP备2023020795号-1
ghs 京公网安备 11010802042870号
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:604180095
Book学术官方微信