Zur Angebotsausgestaltung bzw zur Unzulässigkeit der Änderung der Ausschreibungsunterlagen

Berthold Hofbauer, H. Strahberger
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Abstract

Das Nichteinhalten von zwingenden Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen bzw die – entgegen der bestandfesten Festlegung – erfolgte eigenmachtige Anderung von vorgegebenen Ausschreibungstexten hat das zwingende Ausscheiden des Angebots zur Folge. Ist ein Bieter der Auffassung, dass eine Anderung oder Klarstellung der Ausschreibung erforderlich ist, hat er dies umgehend dem Auftraggeber mitzuteilen. Widrigenfalls ist dem Bieter eine unterlassene Mitwirkungspflicht gemas § 125 Abs 6 BVergG 2018 zum Vorwurf zu machen. Die nachtragliche Verbesserung von Angeboten, die den Ausschreibungsbestimmungen widersprechen ist unzulassig. Eine Moglichkeit zur Verbesserung wurde daruber hinaus gegen § 112 Abs 3 BVergG 2018 verstosen, wonach wahrend eines offenen Verfahrens mit den Bietern uber Angebotsanderungen nicht verhandelt werden darf.
邀约设计或不允许修改邀约文件
邀约文件和法规中不遵守邀约文件所规定的不可遵守,而且违反合理规定,导致投标失效。如果一个雇主认为需要竞争或澄清竞争,应立即通知雇主。Widrigenfalls的出价是未Mitwirkungspflicht gemas§125卷6 BVergG 2018年成为指责.本来装满投标报价的投标结果是错误的。消防改善被地表以外对112§3 2018 BVergG verstosen Abs的,即,公开程序清理与投标者不得谈判uber Angebotsanderungen .
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