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Abstract
befindet sich in mehreren Metern Höhe ein Sandsteinrelief, das mit dem Schriftzug „Rabini Schem Ha Mphoras“ versehen ist. Das Relief stammt ursprünglich etwa aus dem 13. Jahrhundert; der Schriftzug wurde um das Jahr 1570 angebracht. Das Relief stellt ein Schwein („Judensau“) dar, an dessen Zitzen Menschenkinder säugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine ebenfalls durch einen Hut als Rabbiner zu identifizierende Figur hebt mit der Hand den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After (vgl. Fotografien Anlagen B 3, Bd. I Bl. 39 d.A., B 9). Der Kläger macht einen Anspruch auf Beseitigung des Sandsteinreliefs geltend. Am Fuße der Stadtkirche, unter dem Relief, befinden sich ein als Bodenreliefplatte ausgeführtes Mahnmal, ein mit einem Informationstext versehener Schrägaufsteller (vgl. Fotografie Anlage B 7, Bd. I Bl. 114 d.A.) sowie eine – als Symbol Israels ausgewählte – Zeder, die von der Beklagten als Zeichen der Versöhnung zwischen Juden und Christen verstanden wird.