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Abstract
Die Prinzipientheorie Robert Alexys erhebt Anspruch darauf, die bei Grundrechtsfragen vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erklären. Dieser Beitrag untersucht, ob diese Behauptung tatsächlich stimmt, und kommt vor allem zum Schluss, dass die „Gewichtsformel“, die sich Alexy für die Verfeinerung der Abwägungsmethode beruft, den Entscheidungen des Gerichts nicht entspricht. In der Abwägung selbst versucht er die Kompetenz des demokratischen Gesetzgebers in Betracht zu ziehen und erkennt deswegen das „formelle Prinzip“ an, das rechtfertige, in die „Gewichtsformel“ die „epistemische Variable“ einzuziehen. Danach könne der Gesetzgeber auch mit nicht sicheren Einschätzungen etwa über die Intensität der Verletzung der betroffenen Interessen Beschränkungen der Grundrechte begründen. Jedoch geht die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts immer davon aus, dass der Gesetzgeber angeblich mit Sicherheit die Verfassungsmäßigkeit der Grundrechte beschränkenden Gesetze begründet hat. Das ist die Voraussetzung der Verschiedenheit seiner Kontrollintensität, die nicht bedeutet, dass die Erkenntnisse des Gesetzgebers unsicher sein dürfen. Dieser Beitrag findet den theoretischen Hintergrund dieser Diskrepanz darin, dass die Gefahr selbst als Grund der Beschränkung der Grundrechte gilt, was Alexy in seiner „Gewichtsformel“ nicht korrekt darstellen kann.