{"title":"Die Klage der Herero und Nama","authors":"Ümra Gencer","doi":"10.33196/juridikum201904049001","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Historische Grenzen des Volkerrechts Abstract: Das humanitare Volkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanitat regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur fur Angehorige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen fur Klager*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevolkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Volkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand fur die Klager*innen offen, da volkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Ubereinkommen fehlen und auch nicht ruckwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzustandigkeit abgewiesen.","PeriodicalId":281074,"journal":{"name":"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft","volume":"70 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.33196/juridikum201904049001","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Historische Grenzen des Volkerrechts Abstract: Das humanitare Volkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanitat regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur fur Angehorige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen fur Klager*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevolkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Volkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand fur die Klager*innen offen, da volkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Ubereinkommen fehlen und auch nicht ruckwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzustandigkeit abgewiesen.