{"title":"Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im chinesischen ZGB","authors":"Z. Jin","doi":"10.5771/9783748931706-175","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Nach jüngeren Studien passiert es zurzeit in China nicht selten, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird. Dies trifft insbesondere junge Arbeitnehmerinnen, die gerade ins Berufsleben eingestiegen sind. Auf Druck der Gesellschaft hin ist § 1010 ins Buch des Persönlichkeitsrechts des ZGB eingeführt worden. § 1010 ZGB lautet: Wird eine sexuelle Belästigung entgegen dem Willen einer anderen Person, etwa durch Worte, Texte, Bilder, körperliche Handlungen begangen, ist das Opfer berechtigt, nach dem Recht zu fordern, dass der Täter zivilrechtlich haftet. Institutionen, Unternehmen und Schulen haben angemessene Maßnahmen, wie Vorbeugungsmaßnahmen, Entgegennahme von Beschwerden, Untersuchungen und Sanktionen, zu ergreifen, sodass sexuelle Belästigungen, insbesondere durch Ausnutzung von Macht, vorbeugend verhindert werden. Im Vergleich zu § 11 Frauenschutzgesetz und § 11 der speziellen Verordnung über Arbeitsschutz der Arbeitnehmerinnen werden nicht nur Frauen, sondern alle natürlichen Personen vor sexueller Belästigung geschützt. Darunter fällt selbstverständlich der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Unklar bleiben aber noch die Fragen, welches Verhalten am Arbeitsplatz als sexuelle Belästigung klassifiziert werden kann und wie der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung haftet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtswissenschaftliche Diskussion in Literatur und Rechtsprechung. Die zwei oben genannten Fragen werden erörtert und anschließend kritisch bewertet.","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"42 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-175","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Nach jüngeren Studien passiert es zurzeit in China nicht selten, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird. Dies trifft insbesondere junge Arbeitnehmerinnen, die gerade ins Berufsleben eingestiegen sind. Auf Druck der Gesellschaft hin ist § 1010 ins Buch des Persönlichkeitsrechts des ZGB eingeführt worden. § 1010 ZGB lautet: Wird eine sexuelle Belästigung entgegen dem Willen einer anderen Person, etwa durch Worte, Texte, Bilder, körperliche Handlungen begangen, ist das Opfer berechtigt, nach dem Recht zu fordern, dass der Täter zivilrechtlich haftet. Institutionen, Unternehmen und Schulen haben angemessene Maßnahmen, wie Vorbeugungsmaßnahmen, Entgegennahme von Beschwerden, Untersuchungen und Sanktionen, zu ergreifen, sodass sexuelle Belästigungen, insbesondere durch Ausnutzung von Macht, vorbeugend verhindert werden. Im Vergleich zu § 11 Frauenschutzgesetz und § 11 der speziellen Verordnung über Arbeitsschutz der Arbeitnehmerinnen werden nicht nur Frauen, sondern alle natürlichen Personen vor sexueller Belästigung geschützt. Darunter fällt selbstverständlich der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Unklar bleiben aber noch die Fragen, welches Verhalten am Arbeitsplatz als sexuelle Belästigung klassifiziert werden kann und wie der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung haftet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtswissenschaftliche Diskussion in Literatur und Rechtsprechung. Die zwei oben genannten Fragen werden erörtert und anschließend kritisch bewertet.