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Abstract
Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt Gesundheitseinrichtungen vor, sich selbstständig nach dem neuesten Stand der Technik vor IT-Angriffen zu schützen, eine eigene Kontaktmeldestelle einzurichten und sich alle zwei Jahre zertifizieren zu lassen. Welche Einrichtungen das sind, wird derzeit heiß diskutiert. Die entsprechende Änderungsverordnung soll bis Anfang 2017 feststehen.