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Abstract
Abstract: Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschusse wurde 2014 wesentlich reformiert. Seitdem ist es auch einer qualifizierten Minderheit im Nationalrat moglich, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Diese zweifelsohne als Meilenstein zu bezeichnende Reform vermag aber nicht uber so manche Defizite hinwegtauschen, an welchen eine tatsachlich effektive parlamentarische Kontrolle scheitert. Dieser Text versucht in aller Kurze, einige Punkte aus Sicht einer weniger mandatsstarken Oppositionskraft im BVT-Untersuchungsausschuss zu beleuchten und damit einige Kritikpunkte und Schwierigkeiten zu erortern, welche einer vollumfanglichen Kontrolle nach wie vor im Weg stehen.