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Abstract
In Heft 1/2019 des „STAAT“ hat Sophie Schönberger in dem Beitrag „Klärt die Rechtstheorie die Staatsrechtslehre auf?“ kritisch Stellung bezogen zu dem Beitrag des Verfassers über „Grenzen der rechtstheoretischen Aufklärung der Staatsrechtslehre“ (Heft 2/2018). Darin hat der Verfasser einige rechtstheoretische Prämissen der Verfassungsauslegung diskutiert, mit besonderer Berücksichtigung einer jüngeren, von der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens geprägten Strömung des Verfassungsrechtsdenkens. Der Verfasser setzt sich mit der Kritik Schönbergers auseinander und zeigt, dass ihr Vorschlag einer „sozialen Wende der Rechtstheorie“ nicht überzeugt.