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Abstract
Im September 2019 hat die Bundesregierung ihre „Blockchain-Strategie" veröffentlicht. Darin gibt sie ihre Absicht bekannt, die neue Technologie auf mannigfaltige Weise und auf einer Vielzahl von Feldern unterstützen zu wollen. Die Entwicklung der „Token-Ökonomie" soll auf diesem Wege vorangetrieben und weiter ausgebaut werden. Dies sei ein Beitrag zur „digitalen Souveränität" nicht nur Deutschlands, sondern ganz Europas. Auch Genossenschaften finden Erwähnung: Auf S. 14 des Papiers werden Erleichterungen im Gesellschaftsrecht erörtert, insbesondere bei der Anteilsverwaltung, z.B. der Anteilsabwicklung, Wahrnehmung von Anteilsrechten oder ähnlichem. Wörtlich heißt es dann: „Dies könnte auch auf die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Genossenschaften zutreffen." Schon die Verwendung des Konjunktivs zeigt, dass sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht alles andere als sicher ist. Ihr ging es vorrangig darum, möglichst viele Verwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie aufzuzeigen. Dabei wollte sie auch Genossenschaften nicht aussparen. Gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich deren Kompatibilität mit der neuen Technologie fehlen allerdings bislang. Tatsächlich wird das Potential der Blockchain häufig überschätzt. Die Financial Times zeigt in ihrer Serie „Alphaville" immer wieder Beispiele auf, in denen die Technologie als Auslöser einer Revolution gepriesen wird, die sich aber auch mit ganz herkömmlicher Software bewältigen lassen. Nicht alles und nicht jedes Problem muss man mit der Blockchain lösen.