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Abstract
Den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen fielen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation rund 25.000 Menschen zum Opfer. Entgegen verbreiteter Fehlvorstellungen handelte es sich nicht um Lynchjustiz oder gar pogromartige Ausschreitungen. Vielmehr waren die Verfolgungen Teil eines justizförmig ablaufenden Verfahrens. Arnd Koch erinnert in seiner Augsburger Antrittsvorlesung an die rechtlichen Voraussetzungen der Hexereiprozesse. Es wird gezeigt, dass die juristische Interpretation der einschlägigen Rechtsgrundlagen einen maßgeblichen Faktor für divergierende Verfolgungsintensitäten ausmachte. Territorien mit einem professionalisierten Justizwesen vermochten Verfolgungswellen einzudämmen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über ein "Feindstrafrecht" gehört es zu den Verdiensten großer Teile der frühneuzeitlichen Rechtswissenschaft, auch und gerade in Hexereiverfahren für ein reguläres Prozedere gestritten zu haben.