{"title":"Wahlrecht","authors":"B. Kiesewetter","doi":"10.1515/9783748601128-035","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Rund 400 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Waren in den 28 EU-Mitgliedsländern aufgerufen, zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 das neunte Europaparlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl zu bestimmen. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (3,9 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger und 60,8 Millionen Deutsche). Rund 5 Millionen davon sind Erstwähler (Wähler, die das erste Mal das EP wählen können). Zur Wahl stehen Listen der zur Wahl zugelassenen Parteien (https://www.europawahl-bw.de/parteien-europawahl) und sonstigen politischen Vereinigungen, aber keine Einzelpersonen. Im EU-Ausland lebende Wahlberechtigte können alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu.","PeriodicalId":415693,"journal":{"name":"Demenz und Recht","volume":"64 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-12-31","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Demenz und Recht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/9783748601128-035","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Rund 400 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Waren in den 28 EU-Mitgliedsländern aufgerufen, zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 das neunte Europaparlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl zu bestimmen. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (3,9 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger und 60,8 Millionen Deutsche). Rund 5 Millionen davon sind Erstwähler (Wähler, die das erste Mal das EP wählen können). Zur Wahl stehen Listen der zur Wahl zugelassenen Parteien (https://www.europawahl-bw.de/parteien-europawahl) und sonstigen politischen Vereinigungen, aber keine Einzelpersonen. Im EU-Ausland lebende Wahlberechtigte können alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu.