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Abstract
Die Publikationsgeschichte von Spees .Cautio criminalis' ist in wesentlichen Teilen unklar; insbesondere sind die Hintergründe für das Erscheinen der zweiten Auflage von 1632 (B) noch immer dunkel. Seitdem Bernhard Duhr und Edward Schröder aufzeigten, daß Β erhebliche Textverbesserungen und Änderungen gegenüber der Rintelner Erstausgabe von 1631 (A) enthält) und diese zweite Textfassung dem Autor selbst zu verdanken ist), kommt der druckund veröffentlichungsgeschichtlichen Einordnung von Β eine Bedeutung zu, die sich keineswegs im Bibliographischen erschöpft. Gunther Franz hat 1985 in dem Trierer Ausstellungskataloge vorgeschlagen, den Publikationsvermerk in Β („Francofurti Sumptibus Ioannis Gronaei Austrij") als fingiert zu verstehen und statt dessen Köln für den tatsächlichen Druckort anzusehen.) Köln aber war der Sitz des Provinzials, und Spee selbst weilte hier nachweislich zur Erscheinungszeit von B. Ließe sich die Annahme dieses Druckortes quellenmäßig bestätigen, dann wäre nicht nur das Verhältnis des Autors zu Β neu zu überdenken, auch die Haltung des Ordens zu diesem umstrittenen Buche bedürfte neuer Untersuchung.