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Abstract
Die Sicherungsverwahrung wurde in Frankreich im Jahr 2008 eingeführt. Sie wird jedoch, nach heftigen Diskussionen sowohl in der Strafrechtslehre als auch in den Medien, wenig angewendet - so wenig, dass noch nicht einmal das Justizministerium weiß, wie viele Verurteilte bisher insgesamt verwahrt worden sind! Die Sicherungsverwahrung kann entweder „ab initio“ oder „a posteriori“ verhängt werden, und zwar gegen straffähige Täter, die wegen einer Katalogtat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünfzehn Jahre verurteilt worden sind, eine besondere Gefährlichkeit infolge eines sehr hohen Rückfallrisikos aufweisen und imstande gewesen sind, eine medizinische, soziale und psychologische Behandlung zu erhalten. Die Aufhebung dieser Maßregel wurde noch bis 2015 mehrmals gefordert, seit der Welle der Terroranschläge in Frankreich aber nicht mehr.