{"title":"宪法申诉:所有道路都通往卢森堡?根据 BVerfG(《德国商法典》),对提交转让定价义务的思考,判决 v. BVerfG(《德国商法典》),判决 v. BVerfG(《德国商法典》)。8.11.2023 - 2 BvR 1079/20","authors":"Björn Heidecke, M. Kircher, Conrad Marburg","doi":"10.9785/isr-2024-130706","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"329 7","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Verfassungsbeschwerde: Alle Wege führen nach Luxemburg? Überlegungen zur Vorlagepflicht bei den Verrechnungspreisen im Lichte von BVerfG, Urt. v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20\",\"authors\":\"Björn Heidecke, M. Kircher, Conrad Marburg\",\"doi\":\"10.9785/isr-2024-130706\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"\\n Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.\",\"PeriodicalId\":106086,\"journal\":{\"name\":\"Internationale SteuerRundschau\",\"volume\":\"329 7\",\"pages\":\"\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2024-07-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Internationale SteuerRundschau\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130706\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Internationale SteuerRundschau","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130706","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Verfassungsbeschwerde: Alle Wege führen nach Luxemburg? Überlegungen zur Vorlagepflicht bei den Verrechnungspreisen im Lichte von BVerfG, Urt. v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20
Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.