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Einheit und Vielfalt des Verbraucherbegriffs im Unionsprivatrecht
Zusammenfassung Trotz seiner Zergliederung in eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsakte bedient sich das Unionsprivatrecht einer im Ausgangspunkt einheitlichen Legaldefinition des Verbraucherbegriffs. Dieser sieht sich jedoch seit geraumer Zeit einer wachsenden Differenzierungstendenz ausgesetzt, die jüngst in einer (mehrfach) gespaltenen Auslegung gipfelte. Dieser Tendenz setzt der Beitrag ein Plädoyer für die Rückbesinnung auf eine einheitliche Auslegung des unionsprivatrechtlichen Verbraucherbegriffs entgegen.