子女要求退还子女财产并向拥有父母监护权的父母提出赔偿要求:重点关注非法向未成年子女支付人寿保险金的案件

Joon-kyu Choi
{"title":"子女要求退还子女财产并向拥有父母监护权的父母提出赔偿要求:重点关注非法向未成年子女支付人寿保险金的案件","authors":"Joon-kyu Choi","doi":"10.31998/ksfl.2023.37.3.363","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"In diesem Aufsatz wird das Rechtsverhältnis analysiert, das mit dem Herausgabeanspruch des Kindesvermögens und dem Ausgleichsanspruch gegenüber den Eltern nach Beendigung ihren elterlichen Sorge einhergeht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind wie folgt zusammen- gefasst. 1. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, sind die Eltern verpflichtet, dem Kind das zum Zeitpunkt der Beendigung existierende und identifizierbare Kindesvermögen zurückzugeben. In diesem Fall handelt es sich beim Herausgabeanspruch des Kindesvermögens (=Herausgabeanspruch von Ist-Masse) nicht um ein höchstpersönliches Recht. 2. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, haben die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens Rechenschaft abzulegen. Sollte das Kind jedoch keine Abrechnung wünschen, ist es den Eltern nicht geboten, Rechenschaft abzulegen. In solchen Fällen steht es dem Gläubiger des Kindes nicht zu, gegen den Willen des Kindes eine Abrechnung über die Verwaltung des Kindesvermögen von den Eltern zu verlangen. Anders ausgedrückt handelt es sich beim Recht des Kindes, eine Abrechnung zu verlangen, um ein höchstpersönliches Recht. 3. Es handelt sich auch beim Ausgleichsanspruch des Kindes (=Herausgabeanspruch von Soll-Masse), der durch Berechnung ermittelt werden kann, um ein höchstpersönliches Recht. Dies ergibt sich daraus, dass wenn ein Kind eine Abrechnung wünscht, aber den sich aus der Berechnung ergebenden Ausgleichsanspruch nicht ausüben möchte, auch der Wille des Kindes respektiert werden muss, um den Familienfrieden zu wahren. 4. Zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes, können die Eltern mit der elterlichen Sorge nur die Einkünfte des Kindesvermögens verwenden. Eine Anzehrung des Kindesvermögens ist generell nicht gestattet. ① Falls die Eltern durch Anzehrung des Kindesvermögens von ihren Unterhalt- spflichten gegenüber ihrem minderjährigen Kind ungerechtfertigt befreit waren, oder ② wenn die Eltern das Kindesvermögen über den Umfang ihrer Unterhaltspflichten hinaus zum Wohl des Kindes verwendet haben und eine derartige Verwendung als übermäßig oder unangemessen betrachtet wird, müssen die Eltern diesen Betrag an ihr Kind ausgleichen, sofern das Kind eine Abrechnung und Ausgleich wünscht. 5. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und ausgehend von solchen Geldern als Kindesvermögen ① die Eltern mit der elterlichen Sorge letztendlich eine unentgeltliche Bereicherung erhielten oder ② die bösglaubige Eltern eine entgeltliche Bereicherung aufgrund rechtlicher Titel erhielten, sollte der Versicherer mithilfe der actio de in rem verso, direkt einen Bereicherungsanspruch von den Eltern verlangen können. 6. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und solche Gelder von Eltern mit elterlicher Sorge für den eigenen Gebrauch verwendet wurden, steht dem minderjährigen Kind die Einrede des Wegfalls der Bereicherung gegenüber dem Versicherer zu. 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摘要

本文分析了终止父母监护权后要求归还子女财产和向父母索赔的相关法律关系。研究结果概述如下。 1. 在终止父母监护权时,父母有义务将终止监护权时存在且可以确认的子女财产返还给子女。在这种情况下,归还子女财产的要求(=归还实际财产的要求)并不是一项高度个人的权利。 2. 在终止父母监护权时,父母必须对子女的资产管理情况做出说明。但是,如果子女不希望收到说明,则父母无需提供说明。在这种情况下,子女的债权人无权违背子女的意愿要求父母说明子女资产的管理情况。换言之,子女要求说明的权利是一项高度个人化的权利。 3. 子女要求平分财产(=要求交出借方资产)的权利可以通过计算来确定,这也是一项高度个人化的权利。这是因为,如果子女希望和解,但不希望行使计算得出的均分请求权,则必须尊重子女的意愿,以维护家庭和睦。 4. 拥有父母监护权的父母只能使用子女的资产收入来抚养未成年子女。一般不允许增加子女的资产。如果父母通过使用子女的财产而无理地免除了对未成年子女的抚养义务,或者②如果父母为了子女的利益而超出抚养义务的范围使用子女的财产,并且这种使用被认为是过度的或不适当的,如果子女希望得到说明和补偿,父母必须对子女进行补偿。 (5) 如果人寿保险金被错误地支付给了未成年子女,并且基于这些作为子女财产的保险金, ①具有父母照顾义务的父母最终获得了无偿获益,或者②具有恶意的父母基于法定所有权获得 了无偿获益,保险人应当能够使用物权行为(actio de in rem verso)直接向父母主张获益。 6. 如果人寿保险金被非法支付给未成年子女,而这些钱又被拥有父母监护权的父母用于自用,未成年子女有权对保险人提出没收获益的抗辩。保险人只能就这一遗漏部分向父母提出不当得利索赔,前提是没有替代商品。
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Kindes Herausgabeanspruch des Kindesvermögens und Ausgleichsanspruch gegenüber den Eltern mit der elterlichen Sorge: mit Schwerpunkt auf Fällen, in denen Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden
In diesem Aufsatz wird das Rechtsverhältnis analysiert, das mit dem Herausgabeanspruch des Kindesvermögens und dem Ausgleichsanspruch gegenüber den Eltern nach Beendigung ihren elterlichen Sorge einhergeht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind wie folgt zusammen- gefasst. 1. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, sind die Eltern verpflichtet, dem Kind das zum Zeitpunkt der Beendigung existierende und identifizierbare Kindesvermögen zurückzugeben. In diesem Fall handelt es sich beim Herausgabeanspruch des Kindesvermögens (=Herausgabeanspruch von Ist-Masse) nicht um ein höchstpersönliches Recht. 2. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, haben die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens Rechenschaft abzulegen. Sollte das Kind jedoch keine Abrechnung wünschen, ist es den Eltern nicht geboten, Rechenschaft abzulegen. In solchen Fällen steht es dem Gläubiger des Kindes nicht zu, gegen den Willen des Kindes eine Abrechnung über die Verwaltung des Kindesvermögen von den Eltern zu verlangen. Anders ausgedrückt handelt es sich beim Recht des Kindes, eine Abrechnung zu verlangen, um ein höchstpersönliches Recht. 3. Es handelt sich auch beim Ausgleichsanspruch des Kindes (=Herausgabeanspruch von Soll-Masse), der durch Berechnung ermittelt werden kann, um ein höchstpersönliches Recht. Dies ergibt sich daraus, dass wenn ein Kind eine Abrechnung wünscht, aber den sich aus der Berechnung ergebenden Ausgleichsanspruch nicht ausüben möchte, auch der Wille des Kindes respektiert werden muss, um den Familienfrieden zu wahren. 4. Zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes, können die Eltern mit der elterlichen Sorge nur die Einkünfte des Kindesvermögens verwenden. Eine Anzehrung des Kindesvermögens ist generell nicht gestattet. ① Falls die Eltern durch Anzehrung des Kindesvermögens von ihren Unterhalt- spflichten gegenüber ihrem minderjährigen Kind ungerechtfertigt befreit waren, oder ② wenn die Eltern das Kindesvermögen über den Umfang ihrer Unterhaltspflichten hinaus zum Wohl des Kindes verwendet haben und eine derartige Verwendung als übermäßig oder unangemessen betrachtet wird, müssen die Eltern diesen Betrag an ihr Kind ausgleichen, sofern das Kind eine Abrechnung und Ausgleich wünscht. 5. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und ausgehend von solchen Geldern als Kindesvermögen ① die Eltern mit der elterlichen Sorge letztendlich eine unentgeltliche Bereicherung erhielten oder ② die bösglaubige Eltern eine entgeltliche Bereicherung aufgrund rechtlicher Titel erhielten, sollte der Versicherer mithilfe der actio de in rem verso, direkt einen Bereicherungsanspruch von den Eltern verlangen können. 6. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und solche Gelder von Eltern mit elterlicher Sorge für den eigenen Gebrauch verwendet wurden, steht dem minderjährigen Kind die Einrede des Wegfalls der Bereicherung gegenüber dem Versicherer zu. Für diesen wegfallenden Teil kann der Versicherer den Bereicherungsanspruch ausschließlich gegenüber den Eltern geltend machen, sofern kein stellvertretendes Commodum existiert.
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