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Rechtliche Nachwirkungen einer ausgelaufenen kartellrechtlichen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO)
Zusammenfassung Für Tatbestände von Gruppenfreistellungsverordnungen, die außer Kraft getreten sind, geht die Literatur verbreitet davon aus, dass sie in Form von Indizien, Vermutungen oder Leitbildern weiter rechtliche Wirkungen haben. Bis heute fehlt aber eine Untersuchung, ob überhaupt und auf welcher methodischen Grundlage Tatbestände einer ausgelaufenen GVO rechtliche Nachwirkungen haben können. Der vorliegende Beitrag will diese Lücke schließen. Außer einer methodischen und materiellen Grundlage erfolgt eine Exemplifikation der allgemeinen Ausführungen anhand der im Jahr 2017 außerkraftgetretenen GVO Versicherungswirtschaft.