{"title":"第四版的序言","authors":"Stefan Stehle","doi":"10.14315/9783641248420-006","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die vierte Auflage aktualisiert das Lehrbuch umfassend und bringt es auf den Stand von Februar 2020. Neu eingearbeitet wurden insbesondere über 100 neue Urteile und Beschlüsse. Dadurch ist der Fußnotenapparat nochmals deutlich angewachsen. Dies soll dem Rechtsanwender noch größere Verlässlichkeit bieten. Berücksichtigt wurden etwa neue Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz bei der Vergabe höherwertiger Dienstposten, zu dienstlichen Beurteilungen, zu Umsetzungen, zum Weisungsrecht, zum Disziplinarrecht, zum Thema Mehrarbeit und zum Thema Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis; zahlreiche neue Entscheidungen betreffen schließlich die Zurruhesetzung des Beamten gegen dessen Willen. Außerdem wurden Änderungen in mehreren Laufbahnverordnungen eingearbeitet. Tiefergehende Ausführungen finden sich nunmehr zu der Frage, welche Bachelor-Abschlüsse als „verwaltungsnah“ im Sinne von § 3 Abs. 2 LVO-IM eingestuft werden können, um Quereinsteigern den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Verwaltungsdienstes zu ermöglichen. Vertieft wurden auch die Ausführungen zur „Kann“-Anrechnungsvorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW betreffend die Anerkennung „förderlicher“ Vorzeiten bei der Verbeamtung. Mit der vorliegenden vierten Auflage kehrt das Werk zum Kohlhammer-Verlag zurück, wo das Werk ursprünglich begründet worden war. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass der Kohlhammer-Verlag einer inhaltlichen Vertiefung und der damit einhergehenden Erweiterung des Werkumfangs offen gegenüberstand. Mit der vierten Auflage scheidet der Begründer des Werks, mein hochverehrter Kollege Herbert Kienzler, aus der Nennung der Autoren im Titel aus. Dies gibt mir Gelegenheit, mich bei ihm noch einmal sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken – und für das Vertrauen, das er mit der Übergabe des Werkes in mich setzt. Ich werde mich stets bemühen, das Werk in seinem Sinne fortzuführen. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserschaft bin ich immer dankbar. 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Berücksichtigt wurden etwa neue Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz bei der Vergabe höherwertiger Dienstposten, zu dienstlichen Beurteilungen, zu Umsetzungen, zum Weisungsrecht, zum Disziplinarrecht, zum Thema Mehrarbeit und zum Thema Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis; zahlreiche neue Entscheidungen betreffen schließlich die Zurruhesetzung des Beamten gegen dessen Willen. Außerdem wurden Änderungen in mehreren Laufbahnverordnungen eingearbeitet. Tiefergehende Ausführungen finden sich nunmehr zu der Frage, welche Bachelor-Abschlüsse als „verwaltungsnah“ im Sinne von § 3 Abs. 2 LVO-IM eingestuft werden können, um Quereinsteigern den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Verwaltungsdienstes zu ermöglichen. Vertieft wurden auch die Ausführungen zur „Kann“-Anrechnungsvorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW betreffend die Anerkennung „förderlicher“ Vorzeiten bei der Verbeamtung. Mit der vorliegenden vierten Auflage kehrt das Werk zum Kohlhammer-Verlag zurück, wo das Werk ursprünglich begründet worden war. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass der Kohlhammer-Verlag einer inhaltlichen Vertiefung und der damit einhergehenden Erweiterung des Werkumfangs offen gegenüberstand. Mit der vierten Auflage scheidet der Begründer des Werks, mein hochverehrter Kollege Herbert Kienzler, aus der Nennung der Autoren im Titel aus. Dies gibt mir Gelegenheit, mich bei ihm noch einmal sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken – und für das Vertrauen, das er mit der Übergabe des Werkes in mich setzt. Ich werde mich stets bemühen, das Werk in seinem Sinne fortzuführen. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserschaft bin ich immer dankbar. 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