第四版的序言

Stefan Stehle
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Tiefergehende Ausführungen finden sich nunmehr zu der Frage, welche Bachelor-Abschlüsse als „verwaltungsnah“ im Sinne von § 3 Abs. 2 LVO-IM eingestuft werden können, um Quereinsteigern den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Verwaltungsdienstes zu ermöglichen. Vertieft wurden auch die Ausführungen zur „Kann“-Anrechnungsvorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW betreffend die Anerkennung „förderlicher“ Vorzeiten bei der Verbeamtung. Mit der vorliegenden vierten Auflage kehrt das Werk zum Kohlhammer-Verlag zurück, wo das Werk ursprünglich begründet worden war. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass der Kohlhammer-Verlag einer inhaltlichen Vertiefung und der damit einhergehenden Erweiterung des Werkumfangs offen gegenüberstand. Mit der vierten Auflage scheidet der Begründer des Werks, mein hochverehrter Kollege Herbert Kienzler, aus der Nennung der Autoren im Titel aus. Dies gibt mir Gelegenheit, mich bei ihm noch einmal sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken – und für das Vertrauen, das er mit der Übergabe des Werkes in mich setzt. Ich werde mich stets bemühen, das Werk in seinem Sinne fortzuführen. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserschaft bin ich immer dankbar. 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摘要

第四版将教科书进行全面更新,并更新为2020年2月版。这些裁决和决定被重新诠释过超过100项所以脚踢器又长了一倍。这可以给予律师更大的可靠性。考虑到对于增设员额、公务报告、调动、管理权、纪律法、临时工作量和离职休假等问题所作的新决定;最后,许多新决定都涉及到官员违背他的意愿撤回工作。此外,还修改了几份职业指示。深刻阐述Bachelor-Abschlüsse发现达问题的意见,并作为“verwaltungsnah为§3 . Abs可以被认为拥有2 LVO-IM Quereinsteigern高级Verwaltungsdienstes Laufbahnbefähigung能够获取.深化也被简略地以“可以”-Anrechnungsvorschrift§32卷1 .句子2 LBesGBW关于承认“有利”的方面Verbeamtung .这部出版社出版第四卷后,这部著作将回到科尔哈默出版社,并原属这家著作的出土之地。一个关键原因是哈默出版社能够接受一个实务深化以及随之而增加的出资量。在第四版中,著名的作者,我的同事赫伯特·基茨勒……将在标题上的作者予以区分。我再次感谢他给予我这份工作卓越的合作与信任。我永远都会为继承祂而努力。这对提出的建议和合理化建议,我总是很欢迎的。我可以通过电邮(get缺德)……或者是我的网站(www.visadik .de)来联系你。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Vorwort zur vierten Auflage
Die vierte Auflage aktualisiert das Lehrbuch umfassend und bringt es auf den Stand von Februar 2020. Neu eingearbeitet wurden insbesondere über 100 neue Urteile und Beschlüsse. Dadurch ist der Fußnotenapparat nochmals deutlich angewachsen. Dies soll dem Rechtsanwender noch größere Verlässlichkeit bieten. Berücksichtigt wurden etwa neue Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz bei der Vergabe höherwertiger Dienstposten, zu dienstlichen Beurteilungen, zu Umsetzungen, zum Weisungsrecht, zum Disziplinarrecht, zum Thema Mehrarbeit und zum Thema Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis; zahlreiche neue Entscheidungen betreffen schließlich die Zurruhesetzung des Beamten gegen dessen Willen. Außerdem wurden Änderungen in mehreren Laufbahnverordnungen eingearbeitet. Tiefergehende Ausführungen finden sich nunmehr zu der Frage, welche Bachelor-Abschlüsse als „verwaltungsnah“ im Sinne von § 3 Abs. 2 LVO-IM eingestuft werden können, um Quereinsteigern den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Verwaltungsdienstes zu ermöglichen. Vertieft wurden auch die Ausführungen zur „Kann“-Anrechnungsvorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW betreffend die Anerkennung „förderlicher“ Vorzeiten bei der Verbeamtung. Mit der vorliegenden vierten Auflage kehrt das Werk zum Kohlhammer-Verlag zurück, wo das Werk ursprünglich begründet worden war. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist, dass der Kohlhammer-Verlag einer inhaltlichen Vertiefung und der damit einhergehenden Erweiterung des Werkumfangs offen gegenüberstand. Mit der vierten Auflage scheidet der Begründer des Werks, mein hochverehrter Kollege Herbert Kienzler, aus der Nennung der Autoren im Titel aus. Dies gibt mir Gelegenheit, mich bei ihm noch einmal sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken – und für das Vertrauen, das er mit der Übergabe des Werkes in mich setzt. Ich werde mich stets bemühen, das Werk in seinem Sinne fortzuführen. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserschaft bin ich immer dankbar. Sie erreichen mich per E-Mail (stehle@hs-kehl.de) oder über meine Homepage (www.personalrecht-leicht-gemacht.de).
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