{"title":"§的转型1357 BGB在结构性变化的家庭法律","authors":"M. Herberger","doi":"10.5771/9783845296791-321","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Unter der übergreifenden Tagungsperspektive „Strukturwandel und Privatrecht“ soll ein Blick auf das Familienrecht geworfen werden. Am Beispiel von § 1357 BGB wird untersucht, inwiefern strukturelle Veränderungen Einfluss auf das Verständnis von Normen haben können.1 § 1357 BGB eignet sich zur Analyse dieser Forschungsfrage besonders, weil in der Literatur weit überwiegend de lege ferenda die Abschaffung der Norm gefordert wird.2 Das Festhalten an der Norm sei nur noch mit einem nicht mehr verständlichen Beharrungswillen des Gesetzgebers zu erklären.3 Zur Kritik wird weiterhin vorgetragen, dass § 1357 BGB zu einer bloßen Gläubigerschutzvorschrift mutiert sei.4 Mit den Worten Gernhubers geht es um „die (kaum mehr verständliche) Liebe, mit der hier ein historisierender Gesetzgeber Gläubigerschutz betrieb“.5 Alle diese Stimmen gehen davon aus, dass ein Wandel – in noch genauer zu betrachtender Weise – stattgefunden hat. Die Norm hat sich also in ihrer tatsächlichen Wirksamkeit allem Anschein nach von dem ursprünglich verfolgten Zweck entfernt. Aufgrund der Veränderungen der sozialen Wirklichkeit wird der Norm zusätzlich – über die A.","PeriodicalId":437655,"journal":{"name":"Strukturwandel und Privatrecht","volume":"133 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Die Transformation von § 1357 BGB im Strukturwandel des Familienrechts\",\"authors\":\"M. Herberger\",\"doi\":\"10.5771/9783845296791-321\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Unter der übergreifenden Tagungsperspektive „Strukturwandel und Privatrecht“ soll ein Blick auf das Familienrecht geworfen werden. Am Beispiel von § 1357 BGB wird untersucht, inwiefern strukturelle Veränderungen Einfluss auf das Verständnis von Normen haben können.1 § 1357 BGB eignet sich zur Analyse dieser Forschungsfrage besonders, weil in der Literatur weit überwiegend de lege ferenda die Abschaffung der Norm gefordert wird.2 Das Festhalten an der Norm sei nur noch mit einem nicht mehr verständlichen Beharrungswillen des Gesetzgebers zu erklären.3 Zur Kritik wird weiterhin vorgetragen, dass § 1357 BGB zu einer bloßen Gläubigerschutzvorschrift mutiert sei.4 Mit den Worten Gernhubers geht es um „die (kaum mehr verständliche) Liebe, mit der hier ein historisierender Gesetzgeber Gläubigerschutz betrieb“.5 Alle diese Stimmen gehen davon aus, dass ein Wandel – in noch genauer zu betrachtender Weise – stattgefunden hat. Die Norm hat sich also in ihrer tatsächlichen Wirksamkeit allem Anschein nach von dem ursprünglich verfolgten Zweck entfernt. Aufgrund der Veränderungen der sozialen Wirklichkeit wird der Norm zusätzlich – über die A.\",\"PeriodicalId\":437655,\"journal\":{\"name\":\"Strukturwandel und Privatrecht\",\"volume\":\"133 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Strukturwandel und Privatrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783845296791-321\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Strukturwandel und Privatrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845296791-321","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Die Transformation von § 1357 BGB im Strukturwandel des Familienrechts
Unter der übergreifenden Tagungsperspektive „Strukturwandel und Privatrecht“ soll ein Blick auf das Familienrecht geworfen werden. Am Beispiel von § 1357 BGB wird untersucht, inwiefern strukturelle Veränderungen Einfluss auf das Verständnis von Normen haben können.1 § 1357 BGB eignet sich zur Analyse dieser Forschungsfrage besonders, weil in der Literatur weit überwiegend de lege ferenda die Abschaffung der Norm gefordert wird.2 Das Festhalten an der Norm sei nur noch mit einem nicht mehr verständlichen Beharrungswillen des Gesetzgebers zu erklären.3 Zur Kritik wird weiterhin vorgetragen, dass § 1357 BGB zu einer bloßen Gläubigerschutzvorschrift mutiert sei.4 Mit den Worten Gernhubers geht es um „die (kaum mehr verständliche) Liebe, mit der hier ein historisierender Gesetzgeber Gläubigerschutz betrieb“.5 Alle diese Stimmen gehen davon aus, dass ein Wandel – in noch genauer zu betrachtender Weise – stattgefunden hat. Die Norm hat sich also in ihrer tatsächlichen Wirksamkeit allem Anschein nach von dem ursprünglich verfolgten Zweck entfernt. Aufgrund der Veränderungen der sozialen Wirklichkeit wird der Norm zusätzlich – über die A.