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Ziel des ‚Sondervermögens Bundeswehr’ ist es, eine Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erreichen. Voraussetzung war eine Änderung des Art. 87a Grundgesetz (GG), mit der einmalig eine Kreditaufnahme im Umfang von 100 Mrd. Euro abseits der Schuldenbremse gestattet wurde. Als bislang präzedenzlose Ausnahme kam die Aufnahme in das GG einer Verfassungsdurchbrechung gleich. Eine zentrale Fragestellung lautet, inwiefern es Alternativen der Finanzierung gäbe, die eine Deckung innerhalb der Schuldenregel möglich machen würde. Zudem werden die Mängel des Be schaffungs- und Einsatzwesens der Bundeswehr problematisiert, die eine suboptimale Mittelverwendung nahelegen.