在奥地利法律上适用

Denise Posch
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Wahrend in den fruhen 2000er Jahren eine beschrankte Vordienstzeitenanrechnung primar auf das damit einhergehende Problem einer potentiellen Ungleichbehandlung aus Grunden des Alters uberpruft wurde, wird in der aktuelleren Judikatur des EuGH schnell eine verbotene Beschrankung der Arbeitnehmerfreizugigkeit gesehen, die nicht selten in hypothetischen Sachverhalten erkannt wird, die keinen grenzuberschreitenden Bezug aufweisen. Der Beitrag versucht daher, eine Gesamtschau der Urteile unter den Gesichtspunkten Altersdiskriminierung und Arbeitnehmerfreizugigkeit zu bieten. Besonders auf die Urteile Bowman, SALK, EurothermenResort Bad Schallerbach und Krah wird intensiver eingegangen, da sie eine Vielzahl von Fragen aufwerfen, die in der Literatur bisher nur fragmentarisch bzw aufgrund ihrer Aktualitat noch gar nicht behandelt oder nicht in einen gemeinsamen Kontext eingebettet wurden. 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摘要

关于奥地利的幼儿情用技术违规现象已经有大约20项审判是由东欧法院发起的——各国都在法律或者集体仲裁中恢复关于将工作前履行职务的法律运用起来的国家规则是违反联邦法律的。宪法法院的新发言和涉及范围广泛的决定并未消除对主题的最新认识。德国宪法法院并不是不可阻挡的。玩到fruhen 21世纪一个beschrankte Vordienstzeitenanrechnung primar潜在的随之而来的问题上不平等的原因被年龄uberpruft中一从Judikatur法院快速的进行被禁止Beschrankung Arbeitnehmerfreizugigkeit看到很少的不被认出来的没有grenzuberschreitenden虽然所需.因此,文章旨在提供针对年龄歧视以及工人自由发言的各方面判断的通盘。特别地,对鲍曼、索尔克、巴特什巴赫和克拉的判决有了进一步的探讨,因为这些判决引起了大量的问题,这些问题在文献中尚未被细化或更新,或者还没有被公之于世。欧洲法院在欧洲法院发表的带有约束力的声明显然特别有趣,即如果打算考虑在前期提供的工作邀请,欧洲法院必须总是以现有服务年限考虑所有同等资历。这很快就会引发一种“要么全部不要动,要么至关重要”的政治,进而引发新的问题。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Vordienstzeitenanrechnung in Österreich aus unionsrechtlicher Sicht
Das Thema der Vordienstzeitenanrechnung in Osterreich ist ein schier endloses. Bereits rund 20 Vorabentscheidungsverfahren wurden durch osterreichische Gerichte initiiert – immer wieder liefen nationale Regelungen in Gesetzen oder Kollektivvertragen hinsichtlich der Anrechnung von in vorangehenden Arbeitsverhaltnissen erbrachten Dienstzeiten dem Unionsrecht zuwider. Die Aktualitat des Themas ebbt durch neue Vorlagen und teils weitreichende Entscheidungen des EuGH nicht ab, neue Perspektiven fuhren zu weiteren Fragen. Der durch den vorliegenden Beitrag versuchte Blick auf die Urteile aus der Vogelperspektive zeigt deutlich, dass sich ein Dogmatikwandel in der Argumentation des EuGH anbahnt. Wahrend in den fruhen 2000er Jahren eine beschrankte Vordienstzeitenanrechnung primar auf das damit einhergehende Problem einer potentiellen Ungleichbehandlung aus Grunden des Alters uberpruft wurde, wird in der aktuelleren Judikatur des EuGH schnell eine verbotene Beschrankung der Arbeitnehmerfreizugigkeit gesehen, die nicht selten in hypothetischen Sachverhalten erkannt wird, die keinen grenzuberschreitenden Bezug aufweisen. Der Beitrag versucht daher, eine Gesamtschau der Urteile unter den Gesichtspunkten Altersdiskriminierung und Arbeitnehmerfreizugigkeit zu bieten. Besonders auf die Urteile Bowman, SALK, EurothermenResort Bad Schallerbach und Krah wird intensiver eingegangen, da sie eine Vielzahl von Fragen aufwerfen, die in der Literatur bisher nur fragmentarisch bzw aufgrund ihrer Aktualitat noch gar nicht behandelt oder nicht in einen gemeinsamen Kontext eingebettet wurden. Als besonders interessant erweist sich die in der Rs Krah geauserte und somit fur die Mitgliedstaaten bindende Aussage des EuGH, dass gleichwertige Vordienstzeiten stets zur Ganze auf das bestehende Dienstverhaltnis anzurechnen sind, wenn eine derartige Berucksichtigung von Vordienstzeiten vorgesehen ist. Dies konnte schon bald eine „Ganz oder gar nicht-Politik“ nach sich ziehen, die abermals neue Probleme aufwerfen wurde.
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