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Auch 15 Jahre nach Einführung des Hautkrebsscreenings in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird über seine Berechtigung weiterhin kontrovers diskutiert, fasste Prof. Claus Garbe, Stuttgart, den Stand der Diskussion auf einem dermato-onkologischen Fachseminar zusammen. Ein wesentlicher Grund für die Debatte ist der fragliche Effekt des Screenings auf die Mortalität. Hierfür könnten eine Reihe von Gründen wie die vergleichsweise geringe Inanspruchnahme durch die Bevölkerung verantwortlich sein. Dennoch spricht sich der erfahrene Dermato-Onkologe dafür aus, das gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) fortzuführen und weiterzuentwickeln.