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Sozialwirtschaft und öffentliche oder gemeinnützige, aber auch privatgewerbliche soziale Dienstleister, die in ein gesetzliches Gesundheitsund Sozialsystem eingebunden sind, folgen eigenen Regeln. Sie müssen Rechtsansprüche der Bürger und Qualitätsund Kostenbegrenzungansprüche des öffentlichen Monopolnachfragers, also des öffentlichen Kostenträgers, erfüllen, sie müssen auch in nicht profitablen Gegenden eine verlässliche Infrastruktur bieten können etc. Sie sind also zum Teil planwirtschaftlich gestaltet und auch ihre wettbewerblichen Gestaltungsanteile führen doch nicht dazu, sie als Teil des normalen Marktes der Wirtschaft ansehen zu können. Folglich waren Sozialwirtschaft und Wohlfahrtsverbände eher Adressaten einer auf sie nicht passgerechten Wettbewerbspolitik als einer europäischen Sozialund Gesundheitspolitik. Abgesehen von einem sozialpolitischen Intermezzo Anfang der 1990er Jahre beharrten die Mitgliedstaaten auf ihrer sehr kostenfokussierten sozialpolitischen Zuständigkeit. Ordnungspolitische Gestaltungen des freien Marktes fanden zugunsten von Verbrauchern, wandernden Arbeitnehmern sowie zur Seuchenvorbeugung und dem Gesundheitsschutz durchaus statt, aber sozialpolitisch ausgerichtete Ordnungspolitiken etwa zum Schutz sozial inklusiver Milieus und kleiner Unternehmen waren nicht ausgeprägt. 1.","PeriodicalId":354275,"journal":{"name":"Demokratie und Wohlfahrtspflege","volume":"46 6","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Die Wohlfahrtsverbände in einer europäischen Sozialunion\",\"authors\":\"B. 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Die Wohlfahrtsverbände in einer europäischen Sozialunion
Der Gründungsgedanke der Europäischen Union suchte den dauerhaften Frieden in einer Wertegemeinschaft auf Grundlage der aufklärerisch, kulturell und sozial geprägten Zivilisation Europas und der westlichen Welt. Dabei bildeten die Personenund Warenverkehrsfreiheit, der gemeinsame zollfreie Markt eine gewisse Dominanz aus. Der Handel, die Industrie und somit die allgemeine privatgewerbliche Wirtschaft standen im Zentrum der EU-Politik. Sozialund Gesundheitssysteme und die entsprechenden Akteure, Wohlfahrtsverbände, Sozialunternehmen und Anbieter von sozialen Diensten waren nur indirekt betroffen, wenn sie als Teil des allgemeinen Wirtschaftsund Marktgeschehens angesehen wurden oder als man begann, grenzüberschreitende Fragen der sozialen Sicherheit stärker in den Fokus zu nehmen. Sozialwirtschaft und öffentliche oder gemeinnützige, aber auch privatgewerbliche soziale Dienstleister, die in ein gesetzliches Gesundheitsund Sozialsystem eingebunden sind, folgen eigenen Regeln. Sie müssen Rechtsansprüche der Bürger und Qualitätsund Kostenbegrenzungansprüche des öffentlichen Monopolnachfragers, also des öffentlichen Kostenträgers, erfüllen, sie müssen auch in nicht profitablen Gegenden eine verlässliche Infrastruktur bieten können etc. Sie sind also zum Teil planwirtschaftlich gestaltet und auch ihre wettbewerblichen Gestaltungsanteile führen doch nicht dazu, sie als Teil des normalen Marktes der Wirtschaft ansehen zu können. Folglich waren Sozialwirtschaft und Wohlfahrtsverbände eher Adressaten einer auf sie nicht passgerechten Wettbewerbspolitik als einer europäischen Sozialund Gesundheitspolitik. Abgesehen von einem sozialpolitischen Intermezzo Anfang der 1990er Jahre beharrten die Mitgliedstaaten auf ihrer sehr kostenfokussierten sozialpolitischen Zuständigkeit. Ordnungspolitische Gestaltungen des freien Marktes fanden zugunsten von Verbrauchern, wandernden Arbeitnehmern sowie zur Seuchenvorbeugung und dem Gesundheitsschutz durchaus statt, aber sozialpolitisch ausgerichtete Ordnungspolitiken etwa zum Schutz sozial inklusiver Milieus und kleiner Unternehmen waren nicht ausgeprägt. 1.