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Abstract
Im Rahmen der funktionalen Sicherheit von Maschinen kam bislang der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) eine besondere Bedeutung zu. Denn sie regelte bis dato die Standardisierung grundlegender und verpflichtender europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen. Jetzt löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die EG-Maschinenrichtline ab. Wie jede EU-Verordnung tritt die EU-Maschinenverordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt und ohne Übertragung in nationales Recht in Kraft. Maschinenhersteller und -betreiber haben dann 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.