{"title":"VwGH zum missbräuchlichen Unterlassen der Beschwerdebegründung: KEINE sofortige Zurückweisung","authors":"S. Papst, Wolfgang Gurtner","doi":"10.33196/zss202102009901","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Nach Ansicht des BFG sind rechtsmissbrauchlich eingebrachte Leerbeschwerden, also Beschwerden ohne Begrundung, zum Zwecke der Erschleichung einer Fristverlangerung umgehend zuruckzuweisen. Das BFG schob mit seinen Entscheidungen im Jahr 2020 einer in der Praxis durchaus weitverbreiteten Vorgehensweise uberraschend den Riegel vor. Jedoch hat der VwGH in einer jungst ergangenen Entscheidung dieser Rechtsprechung eine Absage erteilt: Unterlasst der Abgabepflichtige missbrauchlich eine Beschwerdebegrundung um eine Verlangerung der Beschwerdefrist faktisch zu erzwingen, hat die Abgabenbehorde dennoch einen Mangelbehebungsauftrag zu erteilen. Die sofortige Zuruckweisung ist unzulassig.","PeriodicalId":205864,"journal":{"name":"Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren","volume":"2 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.33196/zss202102009901","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Nach Ansicht des BFG sind rechtsmissbrauchlich eingebrachte Leerbeschwerden, also Beschwerden ohne Begrundung, zum Zwecke der Erschleichung einer Fristverlangerung umgehend zuruckzuweisen. Das BFG schob mit seinen Entscheidungen im Jahr 2020 einer in der Praxis durchaus weitverbreiteten Vorgehensweise uberraschend den Riegel vor. Jedoch hat der VwGH in einer jungst ergangenen Entscheidung dieser Rechtsprechung eine Absage erteilt: Unterlasst der Abgabepflichtige missbrauchlich eine Beschwerdebegrundung um eine Verlangerung der Beschwerdefrist faktisch zu erzwingen, hat die Abgabenbehorde dennoch einen Mangelbehebungsauftrag zu erteilen. Die sofortige Zuruckweisung ist unzulassig.