{"title":"Die Abgrenzung von Freiberuflichkeit und Anstellung im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Psychotherapeuten","authors":"C. Hess","doi":"10.1026/1860-7357.8.4.205","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Fur immer mehr niedergelassene Psychotherapeuten stellt sich aus den verschiedensten Beweggrunden die Frage, ob man einen Kollegen “mit ins Boot holen” sollte. So kann hierdurch z. B. die spatere Ubernahme der Praxis vorbereitet, eine Verringerung oder andere Ausrichtung der eigenen Tatigkeit kompensiert oder aber auf eigene Uberlastung oder Krankheit reagiert werden. Ohne die weiteren vertragspsychotherapeutischen Vorgaben vorliegend behandeln zu wollen, setzen die im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehenden Moglichkeiten der Zusammenarbeit entweder eine freiberufliche Zusammenarbeit oder aber die Beschaftigung im Rahmen eines Anstellungsverhaltnisses voraus. Dieser Artikel will dabei die grundlegenden Unterschiede dieser beiden Formen der Zusammenarbeit darstellen.","PeriodicalId":397068,"journal":{"name":"Forum Psychotherapeutische Praxis","volume":"2 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2008-12-17","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Forum Psychotherapeutische Praxis","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1026/1860-7357.8.4.205","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Fur immer mehr niedergelassene Psychotherapeuten stellt sich aus den verschiedensten Beweggrunden die Frage, ob man einen Kollegen “mit ins Boot holen” sollte. So kann hierdurch z. B. die spatere Ubernahme der Praxis vorbereitet, eine Verringerung oder andere Ausrichtung der eigenen Tatigkeit kompensiert oder aber auf eigene Uberlastung oder Krankheit reagiert werden. Ohne die weiteren vertragspsychotherapeutischen Vorgaben vorliegend behandeln zu wollen, setzen die im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehenden Moglichkeiten der Zusammenarbeit entweder eine freiberufliche Zusammenarbeit oder aber die Beschaftigung im Rahmen eines Anstellungsverhaltnisses voraus. Dieser Artikel will dabei die grundlegenden Unterschiede dieser beiden Formen der Zusammenarbeit darstellen.