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Abstract
Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention findet ein Paradigmenwechsel und Umdenken im Umgang mit Personen mit Behinderungen statt. Der Primat der Fursorge weicht einem liberalen, auf Menschenrechten basierenden Ansatz. In diesem Kontext ist die Vorsorgevollmacht ein effektives Mittel, das die Implementation der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht vorantreibt und die Selbstbestimmung und Eigenstandigkeit altersbedingt eingeschrankter Menschen und von Menschen mit Behinderungen gewahrleistet. Dieser Artikel beschaftigt sich einleitend mit allgemeinen Rechtsinstrumenten der (unterstutzten) Entscheidungsfindung bei nicht selbst entscheidungsfahigen Personen und analysiert in weiterer Folge Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht nach osterreichischem und deutschem Recht.