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Abstract
Compliance bedeutet nicht nur Einhaltung und Beachtung von Vorschriften, sondern betrifft auch Masnahmen, die die Einhaltung der Rechtsnormen absichern sollen und lauft somit auf eine Ubererfullung von Verpflichtungen hinaus. Wenn es keinen klaren Masstab fur Kontroll- und Uberwachungspflichten gibt, besteht die Gefahr, dass Strafverfolgungsbehorden die Compliance-Masnahmen als Masstab heranziehen und so eine Verscharfung der Pflichten erzeugen. Nach den Regeln des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes schliest im Ubrigen das beste Compliance-System nicht zwingend die Verbandsverantwortlichkeit aus, steht aber unter Umstanden einem Verfahren gegen den Verband entgegen.