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Abstract
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, welche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, sind nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Dieser soll einen Einblick in die interne Governance-Struktur sowie zu Maßnahmen geben, welche zur Sicherung der Qualität von Abschlussprüfungen und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ergriffen werden.