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Abstract
Das Privatrecht ist eine sehr komplexe Materie und die zu berucksichtigenden Lebenssachverhalte vielfaltig. Der Gesetzgeber hat daher eine uberaus schwierige Aufgabe zu meistern und er wird stets vor die Frage gestellt, wie die Regelungen am besten zu formulieren sind. Die europaischen Gesetzgeber wenden bisher regelmasig zwei unterschiedliche Methoden an: Die Normen sind entweder detailliert und starr oder allgemein und somit ausfullungsbedurftig. Beide Wege weisen schwerwiegende Unzulanglichkeiten auf, so dass nach einer besseren Losung Ausschau zu halten ist.