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Abstract
Seit dem Erscheinen der letzten Auflage Ende 2014 hat sich der Rechtsstand – sieht man von den Änderungen des Spendenrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und anderen kleineren Anpassungen ab – kaum geändert. Gleichzeitig zeigt allein die Zahl der über 200 neuen Urteile (insbesondere des BFH), wie sich das Recht des Dritten Sektors dynamisch weiterentwickelt hat. Zudem ist es beim Bundesfinanzhof 2016 zu einem „Besetzungswechsel“ gekommen, denn der seit Jahrzehnten für das Gemeinnützigkeitsrecht verantwortliche I. Senat hat die „Hauptrolle“ an den V. Senat abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie die Zusammenführung mit der Umsatzsteuer mittelund langfristig die Entwicklung der Rechtsprechung beeinflussen wird.