{"title":"Die Verhältnismäßigkeit der Covid-19-Maßnahmen aus strafrechtlicher Sicht","authors":"Alois Birklbauer","doi":"10.5771/9783748910589-137","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die strafrechtlichen Covid-19-Maßnahmen als verhältnismäßig einzustufen sind, insbesondere mit Blick auf den Ultima-Ratio-Grundsatz, der dem Strafrecht die Rolle des letzten Mittels zuschreibt, um die Ordnung in einem Staat aufrechtzuerhalten. Nach einer Einleitung (1.) werden Aspekte des materiellen Strafrechts (2.) sowie ausgewählte Maßnahmen aus dem Strafverfahrensrecht (3.) und Strafvollzugsrecht (4.) kurz dargestellt. In zusammenfassenden Schlussfolgerungen wird mit Blick auf die Möglichkeit der Verhaltenssteuerung durch Strafnormen abschließend die Frage der Verhältnismäßigkeit beurteilt (5.).","PeriodicalId":441173,"journal":{"name":"Die Corona-Pandemie","volume":"105 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-07-28","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Die Corona-Pandemie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748910589-137","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die strafrechtlichen Covid-19-Maßnahmen als verhältnismäßig einzustufen sind, insbesondere mit Blick auf den Ultima-Ratio-Grundsatz, der dem Strafrecht die Rolle des letzten Mittels zuschreibt, um die Ordnung in einem Staat aufrechtzuerhalten. Nach einer Einleitung (1.) werden Aspekte des materiellen Strafrechts (2.) sowie ausgewählte Maßnahmen aus dem Strafverfahrensrecht (3.) und Strafvollzugsrecht (4.) kurz dargestellt. In zusammenfassenden Schlussfolgerungen wird mit Blick auf die Möglichkeit der Verhaltenssteuerung durch Strafnormen abschließend die Frage der Verhältnismäßigkeit beurteilt (5.).